18.01.2019
1. Säule Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV Die Höhe der Beiträge, also der Beitragssatz für die AHV/IV/EO beträgt zurzeit 10,25% des Lohns (AHV 8,4%, IV 1,4%, EO 0,45%). Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung beträgt 2,2% bis 1%. Auf Einkommensanteile ab CHF 148'200.- wird ein Solidaritätsprozent erhoben. Diese Beiträge sind vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je hälftig zu tragen. Der Arbeitgeber zieht die Hälfte dieser Beiträge (6,225% bei Löhnen bis CHF 148'200.-) dem...